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Deutsches Nationalkomitee des IPI zum Fall Böhmermann

Man wird dem in der Sendung „Neo Magazin Royale“ auf zdf_neo gesendeten Beitrag von Jan Böhmermann nicht gerecht, wenn man nur auf die schlimmen Worte abstellt, mit denen Präsident Recep Erdogan in Gedichtform bedacht wird. Der Kontext, in dem dieser Beitrag steht, ist die beispiellose Strafverfolgung von Journalisten in der Türkei. Auf Veranlassung des Staatspräsidenten hat es seit dessen Amtsantritt im Jahr 2014 nach Angaben aus dem Justizministerium allein 1.800 Verfahren wegen Präsidentenbeleidigung gegeben. Offene Tatbestandsmerkmale eröffnen den Richtern – wie auch im Fall der Antiterrorgesetze – einen weiten Entscheidungsspielraum, den diese zumeist zum Nachteil der Journalisten ausfüllen. Zahlreiche Journalisten sitzen deshalb in der Türkei hinter Gittern. Die Tatsache, dass der Staatspräsident wegen eines ihn betreffenden Beitrags in der Satiresendung „extra 3“ des NDR den Deutschen Botschafter einbestellen ließ, lässt auf den Versuch schließen, die in der Türkei geübte Praxis der Journalisteneinschüchterung und –verfolgung nun auch außerhalb der Türkei fortzusetzen.

In diesem Kontext verdeutlicht der Beitrag von Böhmermann die Problematik, die aus der Instrumentalisierung des Beleidigungstatbestands als Mittel der Einschüchterung von Journalisten folgt. Die vorangestellte Relativierung des Gedichts als Rechtsverstoß bringt zum Ausdruck, dass die nachfolgenden Verse fiktiv in Szene gesetzt werden. Der Moderator trägt sie beispielhaft vor, ohne sie sich als bewusste und gewollte Beleidigung zu eigen zu machen. Er erfüllt deshalb nicht die Strafbarkeitsvoraussetzungen für den Beleidigungstatbestand. Seine distanzierte Inszenierung sollte mit ihren völlig überzogenen und haltlosen Inhalten Aufmerksamkeit erzeugen und zur öffentlichen Diskussion Anlass geben, was ja auch gelungen ist. Es handelt sich um eine Satire, die durch die Meinungs- und Kunstfreiheit grundrechtlich geschützt ist.

Wenn der türkische Staatspräsident sowohl in seiner Eigenschaft als Präsident wie auch als Privatmann nun – anders als andere Staatsoberhäupter in vergleichbaren Fällen – darauf dringt, dass es zu einem Strafverfahren gegen Jan Böhmermann kommt, so zeigt das, dass er auf seinem auf die Einschüchterung von Journalisten ausgerichteten Weg auch in Deutschland voranschreitet. Damit wird deutlich, wie wichtig der von Jan Böhmermann gegebene Anstoß ist, hierüber einen offenen gesellschaftlichen Dialog zu führen.

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Nationalkommittee Türkei des IPI zum Fall Böhmermann

Betrachtet man den vulgären, obszönen und plumpen Inhalt, ist es schwierig, Jan Böhmermanns Beitrag als „Satire“ zu qualifizieren. Wäre die Sache geistreich und subtil angegangen worden, hätte man das Prädikat „Satire“ vergeben können – aber das ist nicht geschehen. Im Gegenteil, der Inhalt des Videos trifft eher was wir Ehrenbeleidigung nennen würden. Man könnte sogar sagen, dass es unterschwelligen Rassismus beinhaltet. Es ist schwer zu verstehen wie und aus welchem Grund das ZDF diesen schwachen Inhalt zeigen konnte. Jeder Versuch einer Rechtfertigung einer „legitimen Provokation“ greift zu kurz um zu überzeugen.

Dennoch ist die Anfrage Ankaras Böhmermann nach deutschem Gesetz anzuklagen auch eine Grenzüberschreitung. Es zeigt die autoritäre politische Kultur des türkischen Machthabers Kritik zu unterdrücken, unabhängig ob der Legitimität dieser Kritik oder nicht. Ankaras vernünftige Reaktion auf das Video wäre es gewesen, es völlig zu ignorieren. Mit der vorliegenden Reaktion liefert Ankara einen veritablen Grund für Spott seiner Kritiker in Deutschland.

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